(c) Klaus Marion 2001
erschienen in Initiativ
So mancher, der durch den mutigen Sprung in die Selbständigkeit seiner
bisherigen lohnabhängigen Fronarbeit entflohen ist, wird mit gänzlich neuen
Dimensionen von Anforderungen konfrontiert: Steuern, Abzüge und Abgaben
Das ist für den neugebackenen Dienstleister, Arbeitgeber oder Freiberufler
durchaus verwirrend und hinterlässt oftmals das nagende Gefühl, nicht zu
wissen, ob man sich möglicherweise irgendwelcher Dienstverletzungen schuldig
gemacht hat.
Solchen Momenten der Desorientierung möchte INITIATIV, der Zeitschriften für
investigative Beratung, durch ein Stück Lebenshilfe entgegentreten. Nur hier
und absolut exklusiv:
7 untrügliche Anzeichen, dass Sie Ihren Arbeitgeberpflichten nicht nachgekommen
sind!
1. Keine Cruzeniaquellen-Notabgabe bezahlt
Städte und Gemeinden leiden unter leerem Steuersäckel, und sind daher
äußerst erfinderisch, was Gebühren und Abgaben angeht. Natürlich hat dies
beim normalen Bürger gewisse Grenzen, was aber keinen Stadtrat davon abhalten
wird, für besondere Bevölkerungsgruppen ganz besonders einfallsreiche
Geldkanäle zu öffnen. Gehen Sie in sich und prüfen Sie einmal ganz genau:
Haben Sie in den letzten Monaten eine Zusatzgebühr für gewerbliche Abfälle
bezahlt? Können Sie sich an die kommunale Sonderabgabe für Belastungen durch
Hochwasserschutzbaumaßnahmen erinnern? Haben Sie Ihre solidarische Notabgabe
zur Rettung des Stadtkerns entrichtet?
Achtung! Müssen Sie nur eine dieser Fragen mit einem Nein beantworten, dann
haben Sie diesen Aspekt Ihrer Arbeit offensichtlich noch nicht unter Knotrolle
und dürfen in absehbarer Zeit mit einer umfangreichen Nachzahlung rechnen.
2. Ihre Abzüge liegen unter 60%
Sie haben die von Ihnen gezahlten Steuern und Sozialabgaben ihres kleinen
Freiberuflerbüros mit den zwei Angestellten zusammengerechnet? Und trotzdem
kommen Sie nur auf Abzüge von knapp 60% auf die gesamten Einnahmen? Sie haben
daher schon in Champagner gebadet, einen neuen Wagen bestellt und als Urlaub
eine Weltreise geordert? Dann müssen Sie etwas grundsätzliches falsch gemacht
haben. Denken Sie scharf nach: Gewerbesteuer bezahlt? Freiwillige
Rentenversicherung überwiesen? Krankenversicherung bezahlt? IHK-Beitrag
abbuchen lassen? Solidarfonds für ostdeutsche Freiberufler eingezahlt?
Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung überwiesen? Nein? AAHH! Jetzt wissen
Sie, wo Ihr Geld geblieben ist. Nun noch schnell die fehlenden Beiträge der
letzten Monate zuzüglich Schuldzinsen anweisen, und alles ist in wieder in
bester Ordnung und Ihre Abzüge bewegen sich wieder bei normalen 90%. Jetzt
müssen Sie nur noch sehen, wie Sie das Autos abbestellen. Und die Weltreise.
3. Die Prüfer der Krankenkassen kommen als Delegation
Die Abgaben an die Krankenversicherungen sind ein Buch mit sieben Siegeln. Wer
Angestellte hat, wird sich mit den Fragen der Krankenversicherungen, den
Anteilen und Ausnahmeregelungen im Krankheitsfall, bei Unfällen und ähnlichem
auseinandersetzen müssen. Natürlich kann es da mal zu Fehlern kommen. Deswegen
werden sich die Prüfer der verschiedenen Kassen in unregelmäßigen Abständen
bei Ihnen einfinden, um eine Kontrolle durchzuführen, bei der auch aufgetretene
Fehler unbürokratisch korrigiert werden können.
Sollten Sie aber feststellen, dass die Besuche der Damen und Herren sich auf
einem 3-monatigen Rhythmus einzupendeln beginnen, die Vertreter der Kassen eine
paritätische Prüfungskommission bilden sowie zur Beweissicherung alle
Gespräche mit Ihnen stenografisch protokollieren, sollten Sie über einen
Grundlagenkurs zur Krankenversicherung nachdenken. Oder ein Steuerbüro
beauftragen (was sich aber wegen 2. verbietet).
4. Der Steuerprüfer verhält sich seltsam
In gewissen Abständen haben Sie mit einem Besuch des Finanzamtes zu
rechnen. Je nach Art der von Ihnen verlangten Buchführung wird er
stichprobenhaft Ihre Belege und Buchungen prüfen, einige zu beanstandende
Punkte finden und befriedigt mit einer moderaten Nachzahlung von dannen ziehen.
Sollte der betreffende Herr oder Dame aber: a) eigene Möbel sowie ein Klappbett
für eine längere Kontrolle mitbringen b) Ihnen Vorhaltungen machen, dass er
wegen Ihnen seinen Urlaub in 3 Wochen jetzt verschieben müsse oder c) junge
Kollegen von der Steuerfahndung zu exemplarischen Schulungszwecken an Ihre Akten
setzen,
dann wäre es Zeit, noch einmal Ihre Buchhaltungs- und Steuerkenntnisse kritisch
Revue passieren lassen.
Und die Frage "Wissen Sie eigentlich wenigstens ungefähr die Bedeutung von
'Soll und Haben'?" sollten Sie veranlassen, einen dringenden Termin mit dem
Anwalt Ihres Vertrauens zu vereinbaren.
5. Ihr zuständiger Sachbearbeiter beim Finanzamt hält Sie für komisch
Sachbearbeiter beim Finanzamt haben nichts zu lachen. Die Materie und die
damit verbundenen Schicksale sind eher traurig. Aus diesem Grund sind sie auch
im Dienst ernst und nachdenklich. Sollte also der Finanzbeamte nach Durchsicht
ihrer Steuererklärung begeistert bei Ihnen anrufen und Sie als witzige
Stimmungskanone titulieren, wäre es sicherlich jetzt angebracht, mit einem
Vorwand ihre Erklärung noch einmal zurückzufordern, am besten mit dem Hinweis,
dass Sie tatsächlich nur ein kleines Späßchen machen wollten.
6. Sie glauben Andorra liege bei Pakistan
Sie waren immer der Ansicht, ihre geographischen Bildungslücken aus Ihrer
Schulzeit wären vergessen und würden bei Ihrer Arbeit als selbständiger
Händler kein Problem darstellen?
Weit gefehlt! Spätestens, nachdem einige finstere Herren in Zivil, die sich als
Mitarbeiter der Zollfahndung zu erkennen geben, ihnen in einem amtlichen
Gebäude insistierende Fragen zu irgendwelchen nicht geleisteten Zoll-Abgaben
stellen, sollten Sie noch einmal gründlich nachdenken, ob Andorra auch wirklich
neben Frankreich liegt und zum Zollfreigebiet der EU gehört.
7. Sie machen am Jahresende Gewinn
Das sicherste Zeichen, dass Irgendetwas grundsätzlich falsch läuft. Wir
können Ihnen hier nur raten, die vorgenannten Punkte noch einmal genauestens zu
prüfen und die von Ihnen übersehene Zahlung in der Höhe ihres Gesamtgewinns
unbedingt ihrem Empfänger zukommen zu lassen.
Dann schlafen Sie auch wieder besser!
Klaus Marion
Last updated 29.12.01